Weichboden-Matten

Fallschutz ist Weich(elt)boden

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Alle Weich(elt)böden mit der Höhe 25 cm oder 30 cm sind ab Produktion 09 / 2006 nach HIC 1000 zertifiziert.

 Die Weich(elt)böden sind für die ermittelten Fallhöhen im Indoor-Bereich einsetzbar. Die Konformität nach DIN EN 1177 mit der maximal kritischen Fallhöhe 3,0 m für Spielgeräte nach DIN EN 1176-1 wurde für diese Matten erteilt, da der kritische Wert (HIC 1000) nicht erreicht wurde.

 Da der Fallschutz für Geräte nach DIN EN 1176 für eine maximale Fallhöhe auf maximal 3,0 m nur vorgesehen werden kann, wird die kritische Fallhöhe auf maximal 3,0 m festgelegt.

Deshalb wurden auch alle Weich(elt)böden auf die Fallhöhe von 3,0 m getestet.

 Der Einsatz von Weich(elt)böden ist beim Fallschutz dringend anzuraten, da Prüfungen nach dem HIC-Wert für kritische Fallhöhen nur die Hirnschäden der Kinder für die ermittelte kritische Fallhöhe verhindern soll. Um weitestgehend Knochenbrüche, Prellungen etc. zu verhindern, sollten die Stoßbelastungen wie bei Sportgeräten unter 50 g (g = Fallbeschleunigung) liegen.

Der Wert bei Weich(elt)böden liegt nachweislich unter 50 g.

 Stürze von Spielgeräten sind durch einen hohen Anteil von Brüchen langer Röhrenknochen gekennzeichnet, wobei der Aufprall meist auf einer zu harten Oberfläche erfolgt.

Säuglinge und Kleinkinder ziehen sich bei Stürzen, der häufigsten Unfallursache dieser Altersgruppe, besonders häufig Kopfverletzungen zu. Brüche langer Röhrenknochen kommen hingegen in dieser Altergruppe im Vergleich dazu nur selten vor. Die Mehrzahl dieser Unfälle ereignet sich im Wohnbereich. Durch die Zunahme der Mobilität von Vorschulkindern im Vergleich zu Kleinkindern kommt es auch zu einer Verlagerung des Unfallgeschehens vom Wohnbereich auf den nunmehr größeren Aufenthalts – und Spielbereich dieser Altergruppe. Gleichzeitig kommt es entwicklungsbedingt zu einer wesentlichen Veränderung der Verletzungsverteilung. Ab dem 2. Lebensjahr steigt die Rate von Brüchen langer Röhrenknochen an, während der Anteil von Schädelbrüchen und Gehirnerschütterungen an der Gesamtzahl der Verletzungen abnimmt. Dies ist durch die mit steigendem Alter zunehmende Fähigkeit von Kleinkindern, einen Kopfaufprall durch gezielten Einsatz von Armen und Beinen zu vermeiden, erklärbar.

Deshalb muss nicht nur der Kopf, sondern auch die Gliedmaßen des Kindes geschützt werden.

Aus diesem Grund empfiehlt die Firma HDR Achim ausschließlich Weich(elt)böden als Fallschutz einzusetzen.

Als Faustregel für die Fläche der Fallschutz – Zone zählt:

2/3 der Fallhöhe + 50 cm = Fallraum rund um das Spielgerät.

 Weichboden 200x150x25 cm, mit Tragschlaufen Weichboden 300x200x25 cm Weichboden 300x200x30 cm